CAAT of Thailand veröffentlicht aktualisierte internationale Flugbeschränkungen

Das Folgende ist eine Pressemitteilung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde zu Beschränkungen für internationale Flüge nach Thailand.

Die Mitteilung über die Bedingungen für die Genehmigung von Luftfahrzeugen zur Einreise nach Thailand (Nr. 2)

  2 Juli 2020

Die Mitteilung über die Bedingungen für die Genehmigung von Luftfahrzeugen zur Einreise nach Thailand (Nr. 2)

                   In Bezug auf die Mitteilung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde über die Bedingungen für die Genehmigung von Luftfahrzeugen zur Einreise nach Thailand vom 29. Juni BE 2563 (2020), in der die Bedingungen für die Genehmigung von Luftfahrzeugen zur Einreise aus dem Ausland in das Königreich Thailand festgelegt sind,  

                   Um den Beteiligten eine Richtlinie zu bieten und die Übereinstimmung mit der Verordnung zu gewährleisten, die gemäß Abschnitt 9 des Notstandsdekrets über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen BE 2548 (2005) (Nr. 12), herausgegeben am 30. Juni, BE 2563 (2020) und Verordnung erlassen wurde des Zentrums für die Verwaltung der Situation aufgrund des Ausbruchs der übertragbaren Krankheit Coronavirus 2019 (COVID-19) Nr. 7/2563 Betreff: Richtlinien auf der Grundlage von Vorschriften, die gemäß Abschnitt 9 des Notstandsdekrets über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen BE erlassen wurden 2548 (2005) (Nr. 6), herausgegeben am 30. Juni BE 2563 (2020), erteilt der Generaldirektor der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde gemäß Abschnitt 27 und 28 des Luftfahrtgesetzes BE 2497 hiermit die folgende Mitteilung :

                   1. Die am 29. Juni BE 2563 (2020) herausgegebene Mitteilung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde über die Bedingungen für die Genehmigung von Luftfahrzeugen zur Einreise nach Thailand wird abgeschafft.

                   2. Personen, die Flugzeuge befördern, darf der Flughafen in Thailand nicht betreten werden, es sei denn, sie fallen in eine der folgenden Kategorien:

                   (1) Staats- oder Militärflugzeuge

                   (2) Notlandeflüge

                   (3) Technische Landeflüge ohne Ausschiffung

                   (4) Humanitäre Hilfe, medizinische und Hilfsflüge

                   (5) Rückführungsflüge

                   (6) Frachtflüge

                   (7) Passagierflüge, die Personen befördern, denen die Einreise nach Thailand gemäß 3 gestattet ist.

                   3. Die Einreise von Personen einer der folgenden Arten mit Flugzeugen nach Thailand ist gestattet, sofern sie die Bedingungen, Fristen und Regeln der autorisierten Personen gemäß dem thailändischen Einwanderungsgesetz, dem Gesetz über übertragbare Krankheiten und der Luft einhalten Schifffahrtsgesetz und das Notstandsdekret über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten und zur Organisation der Anzahl der nach Thailand einreisenden Personen in Übereinstimmung mit den Fähigkeiten der zuständigen Beamten oder der Kontrollbeamten für übertragbare Krankheiten für das Screening und Einrichtung von Einrichtungen zur Isolation, Quarantäne und Kontrolle zur Beobachtung:

                   (1) Thailändische Staatsangehörige

                   (2) Personen mit Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder dem Leiter der verantwortlichen Personen, die für die Lösung von Notstandsproblemen verantwortlich sind, in Betracht gezogen, zugelassen oder eingeladen werden, um in das Königreich einzureisen, sofern dies erforderlich ist. Eine solche Gegenleistung, Erlaubnis oder Einladung kann bestimmten Bedingungen und Fristen unterliegen.

                   (3) Personen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder im Rahmen internationaler Organisationen oder Vertreter ausländischer Regierungen, die ihre Pflichten im Königreich wahrnehmen, oder Personen anderer internationaler Organisationen, die vom Außenministerium im Bedarfsfall zugelassen sind, einschließlich ihres Ehepartners, ihrer Eltern, oder Kinder.

                   (4) Transporteure notwendiger Güter, vorbehaltlich sofortiger Rückgabe nach Fertigstellung.

                   (5) Besatzungsmitglieder, die für eine Mission in das Königreich reisen müssen und ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit für die Rückkehr haben

                   (6) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.

                   (7) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Königreich oder der Erlaubnis zur Niederlassung im Königreich sind

                   (8) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis haben oder von Regierungsbehörden die Erlaubnis erhalten haben, im Königreich zu arbeiten, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder.

                   (9) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Schüler an von den thailändischen Behörden zugelassenen Bildungseinrichtungen sind, einschließlich der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Schüler, mit Ausnahme von Schülern nicht formaler Bildungseinrichtungen nach dem Gesetz über Privatschulen und anderer ähnlicher privater Bildungseinrichtungen

                   (10) Nichtthailändische Staatsangehörige, die in Thailand eine medizinische Behandlung benötigen, und ihre Begleitpersonen. Dies umfasst jedoch keine medizinische Behandlung von COVID19

                   (11) Nichtthailändische Staatsangehörige, denen die Einreise in das Königreich aufgrund einer Sondervereinbarung mit einem fremden Land gestattet ist

                   4. Um in das Königreich einzureisen, müssen die Personen unter 3. die Seuchenpräventionsmaßnahmen für Personen, die in das Königreich einreisen, einhalten, um die Ausbreitung der COVID-19-Krankheit zu verhindern, die der Anordnung des Zentrums für die Verwaltung der Situation aufgrund der beigefügt sind Ausbruch der übertragbaren Krankheit Coronavirus 2019 (COVID-19) Nr. 7/2563 Ausgestellt am 30. Juni BE 2563 (2020).

Diese Mitteilung gilt ab dem 3. Juli BE 2563 (2020).

Ausgestellt am 2. Juli BE 2563 (2020).

Chula Sukmanop

Generaldirektor

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Adam Judd
Herr Adam Judd ist seit Dezember 2017 Miteigentümer von TPN Media. Er stammt ursprünglich aus Washington DC, Amerika, hat aber auch in Dallas, Sarasota und Portsmouth gelebt. Sein Hintergrund liegt in den Bereichen Einzelhandel, Personalwesen und Betriebsmanagement und er schreibt seit vielen Jahren über Nachrichten und Thailand. Er lebt seit über neun Jahren als Vollzeitansässiger in Pattaya, ist vor Ort bekannt und besucht das Land seit über einem Jahrzehnt als regelmäßiger Besucher. Seine vollständigen Kontaktinformationen, einschließlich der Kontaktdaten des Büros, finden Sie auf unserer Kontaktseite weiter unten. Geschichten senden Sie bitte per E-Mail an Editor@ThePattayanews.com Über uns: https://thepattayanews.com/about-us/ Kontaktieren Sie uns: https://thepattayanews.com/contact-us/