Die Versicherung von Syn Mun Kong widerruft ihre Covid-19-Versicherung aufgrund sich verschlechternder Infektionen in Thailand und stößt auf öffentliche Gegenreaktionen und Missbilligung der Versicherungskommission

Bangkok-

Die thailändische Versicherungsgesellschaft Syn Mun Kong Insurance gab heute Morgen, den 16. Juli, die plötzliche Kündigung ihrer Covid-19-Versicherungspolicen nach der sich verschlechternden Covid-19-Situation in Thailand bekannt. Das Office of Insurance Commission hat die Praxis jedoch bis heute Nachmittag sofort verboten.

Laut ihrer Aussage war die Entscheidung getroffen worden, als der Ausbruch des Covid-19-Coronavirus in Thailand weiter eskalierte und die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit hoher Geschwindigkeit erheblich zugenommen und das öffentliche Gesundheitssystem unter Druck gesetzt und das Risiko verursacht hatte und die Situation in naher Zukunft unvorhersehbar wird.

Syn Mun Kong Insurance muss daher das Risiko effektiv managen und muss die „Covid 2 in 1“-Versicherungspolice kündigen und ihren gesamten Versicherungsschutz 30 Tage nach Erhalt des offiziellen Schreibens über die Änderung bei den Versicherern beenden.

Laut der Ankündigung würde das Unternehmen die in den 15 Tagen nach Kündigung der Police gezahlte Versicherungsprämie zurückerstatten, mit Ausnahme des Geldes, das es bei der Entscheidung zur Kündigung des Produkts gezahlt hatte.

Die schockierende Ankündigung hat zu Beginn des Tages in den sozialen Medien weithin Wut und Gegenreaktionen ausgelöst, in denen beklagt wurde, dass die Stornierung eine unverantwortliche Handlung der Versicherungsgesellschaft war, die noch nie zuvor getan worden war. Dies führte auch dazu, dass die Syn Mun Kong-Aktien während des Aktienhandels heute Nachmittag von 1.75 Baht auf 4.70 Baht oder 35.50 % abstürzten.

Kurz darauf unterzeichnete Suthiphon Thaveechaiyagarn, Generalsekretär des Office of Insurance Commission (OIC), als Reaktion auf die harte Entscheidung der Versicherung eine Anordnung, die es Versicherungsunternehmen verbietet, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, ihre Covid-19-Versicherungspolicen zu kündigen.

Die Spontanverfügung von OIC würde sich aus der Stornierung der vor Freitag ausgestellten Covid-19-Policen durch Versicherungsunternehmen als unwirksam ergeben, es sei denn, es wurde festgestellt, dass ein Kunde betrügerisch war oder betrogen wurde, um Leistungen aus der Versicherung zu erhalten.

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Nein, Meechukhun
National News Writer bei The Pattaya News von September 2020 bis Oktober 2022. Nop ist in Bangkok geboren und aufgewachsen und erzählt gerne Geschichten aus ihrer Heimatstadt in Wort und Bild. Ihre Bildungserfahrung in den Vereinigten Staaten und ihre Leidenschaft für den Journalismus haben ihr echtes Interesse an Gesellschaft, Politik, Bildung, Kultur und Kunst geprägt.