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Am 22. November 2024 wies das thailändische Verfassungsgericht einstimmig eine von Teerayut Suwankesorn eingereichte Petition ab, in der Thaksin Shinawatra und die Pheu-Thai-Partei beschuldigt wurden, ihre Rechte zu missbrauchen, um Thailands konstitutionelle Monarchie zu untergraben.
Die auf Artikel 49 der Verfassung beruhenden Vorwürfe umfassen sechs Behauptungen, die von der Einflussnahme auf die Unterbringung in Gefängnissen bis zu einer angeblichen Einmischung in die Regierungspolitik reichen.
Die Generalstaatsanwaltschaft (AGO), die die Vorwürfe vor der Petition geprüft hatte, war bereits zu dem Schluss gekommen, dass es nicht genügend Beweise für ein Fehlverhalten gebe, das das demokratische System untergraben könnte.
Zu den wichtigsten Vorwürfen zählte, dass Thaksin in Seestreitigkeiten Einfluss auf die Politik zugunsten Kambodschas genommen und hinter den Kulissen Parteientscheidungen manipuliert habe.
Damit Klagen unter Artikel 49 fallen, urteilte das Gericht, müssen klare und stichhaltige Beweise vorliegen, die den Vorsatz und eine unmittelbare Bedrohung des demokratischen Systems belegen.
Nach Prüfung der Klage kam das Gericht zu dem Schluss, dass es für die Vorwürfe keine glaubhaften Beweise gebe. Fünf der sechs Klagen wurden einstimmig abgewiesen, während die sechste Klage, die sich auf Seestreitigkeiten mit Kambodscha bezog, mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen abgelehnt wurde.
Dieses Urteil bestätigt, dass es keine rechtliche Grundlage mehr gibt, das Verfahren gegen Thaksin oder die Pheu-Thai-Partei weiterzuführen, womit die Angelegenheit vollständig abgeschlossen ist.