Bangkok, Thailand-
Das Folgende ist eine Erinnerung, die uns vom thailändischen Außenministerium bezüglich der Visa-Amnestie zugesandt wurde. Auch dazu haben wir bereits einen Artikel geschrieben, den Sie hier finden können. Die folgenden Worte sind ihre eigenen:
"Herr. Tanee Sangrat, Generaldirektorin des Informationsministeriums und Sprecherin des Außenministeriums, bekräftigte, dass alle gestrandeten ausländischen Staatsangehörigen, die über den 31. Oktober 2020 hinaus im Königreich Thailand bleiben möchten, innerhalb von 31 einen Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde stellen müssen Oktober 2020.
Das Außenministerium hat eine Verbalnote an alle diplomatischen Vertretungen, konsularischen Vertreter und internationalen Organisationen in Thailand verteilt, um ihre Zusammenarbeit bei der Information und Beratung ihrer ausländischen Staatsangehörigen in dieser Angelegenheit zu suchen.
Gemäß der Mitteilung des Innenministeriums über die Erlaubnis für bestimmte Gruppen von Ausländern zum Verbleib im Königreich als Sonderfall (Nr. 4) vom 30. September 2020 ist ausländischen Staatsangehörigen der vorübergehende Aufenthalt in Thailand bis zum 31. Oktober 2020 gestattet. Eine verspätete Antragstellung ist innerhalb von 90 Tagen nach dem 31. Oktober 2020 zulässig und wird mit einer Geldstrafe belegt. Diejenigen, die ohne Antragstellung innerhalb dieser Nachfrist im Königreich bleiben, gelten als Überschreitung der Aufenthaltsdauer und werden strafrechtlich verfolgt, ausgewiesen und von der Einreise nach Thailand ausgeschlossen.“