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Am 19. Februar 2024 befasste sich Herr Prayut Phetkhun, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, mit dem Fall des ehemaligen thailändischen Premierministers Thaksin Shinawatra zu Abschnitt 112 des Strafgesetzbuchs wegen angeblicher Straftaten gegen die Monarchie.
Das Department of Special Investigation (DSI) übergab Thaksins Vorwurf an die Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung von Thaksins Bitte um Fairness wurde es für notwendig erachtet, weitere Ermittlungen durchzuführen, was zu einer weiteren Vorladung für den 10. April 2024 zur Anhörung des Falles führte.
Prayuth erklärte das Am 18. Februar 2024 wurde Thaksin unter Kontrolle der thailändischen Strafvollzugsbehörde auf Bewährung freigelassen.
Infolgedessen muss Thaksin am 10. April 2024 persönlich erscheinen, um das Urteil darüber anzuhören, ob die Staatsanwaltschaft es für angemessen hält, mit dem Fall fortzufahren. strafrechtlich verfolgen, nicht strafrechtlich verfolgen oder die Anhörung verschieben.
Auch wenn die weiteren Ermittlungen bis zum vorgesehenen Termin nicht abgeschlossen sind, muss Thaksin dennoch über das Ergebnis informiert werden. Wenn der Strafverfolgungsbeschluss am 10. April erlassen wird, wird Thaksin sofort vor Gericht gestellt.
Wenn jedoch kein Strafverfolgungsbeschluss erlassen wird, gilt der Fall als auf höchster Ebene der Generalstaatsanwaltschaft abgeschlossen und eine weitere Überprüfung durch die Königlich Thailändische Polizei ist nicht erforderlich, da Fälle gemäß Abschnitt 112 in die Zuständigkeit der obersten Staatsanwaltschaft fallen Büro.